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Brustverkleinerung

Was bedeutet Brustverkleinerung

Übergroße und schwere Brüste, die häufig im Laufe der Jahre oder nach dem Stillen auch eine hängende Form angenommen haben, empfinden viele betroffene Frauen nicht nur als ästhetisch störend, oftmals tragen sie auch zu gesundheitlichen Problemen bei. Diese äußern sich in Rückenschmerzen, Verspannungen im Schulter-/Nackenbereich, Schnürfurchen der BH-Träger an den Schultern oder Hautveränderungen im Unterbrustbereich. Durch diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird eine Brustverkleinerung auch vom medizinischen Standpunkt als sinnvoll betrachtet und im Einzelfall von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Informationen zum Operativen Eingriff

Bei der Brustverkleinerung wird die Brust auf die vorher besprochene und gewünschte BH-Größe reduziert und neu geformt. Die Operationstechnik erfordert einen Schnitt um die Brustwarze sowie einen sogenannten T-Schnitt in der Unterbrust (siehe Abbildung). Diese Operationstechnik ist erforderlich um den Brustwarzenkomplex nach oben zu versetzen und die überschüssige Haut straffen zu können. Das Ergebnis ist eine wohlgeformte und straffe Brust. Bei der Brustverkleinerung ist eine Untersuchung des Brustgewebes mittels Mammografie und Ultraschall vor der Operation wichtig. Eine Ultraschalluntersuchung kann auch in unserer Sprechstunde zu einem gesonderten Termin erfolgen.

Klinikaufenthalt und Anästhesie

Beide Eingriffe werden in Vollnarkose durchgeführt. Je nach Größe des Eingriffes ist ein stationärer Aufenthalt von 2-4 Tagen notwendig.