Online Termin­verein­barung
10 Fragen zum Thema Brustverkleinerung

10 Fragen zum Thema Brustverkleinerung

Veröffentlicht am 15. August 2018

In einem Blogbeitrag haben wir 10 Fragen rund um das Thema Brustverkleinerung beantwortet. 

Eine schön geformte, pralle Brust ist der Wunsch vieler Frauen, jedoch können sie auch zu einer starken Belastung für den Körper werden. Insbesondere dann, wenn das Gewicht der Brust auf Schultern und Halswirbelsäule drückt, Entzündungen in der Unterbrust die Regel sind und Sport regelmäßig zu Rückenschmerzen führt. Um wieder mehr Lebensqualität und Selbstbewusstsein zu bekommen, wagen immer mehr Frauen den Schritt sich einer Brustverkleinerung zu unterziehen. Wir beantworten Dir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Brustverkleinerung!

  1. Wann ist eine Brustverkleinerung sinnvoll?

Eine Brustverkleinerung ist dann sinnvoll, wenn die Patientin aufgrund der Brustgröße unter starken Rückenschmerzen leidet. Die Schmerzen können unter anderem in den Nacken- und Schulterbereich ausstrahlen. Auch an den Auflageflächen der BH-Träger im Schulterbereich kann es zu sehr schmerzhaften Einschnitten kommen. Durch das Gewicht der Brust, welches den Körperschwerpunkt nach vorne verlagert, kann es zu Haltungsschäden kommen. Die große Auflagefläche im Bereich der Unterbrust kann gerade in den warmen Sommermonaten zu Entzündungen mit unangenehmen Geruch führen. Liegt eine sehr große, drüsige Brust vor, sind auch medizinische Untersuchungen wie der Mammographie oder Sonographie erschwert und zeitweise in der Aussagekraft eingeschränkt.

  1. Was muss ich vor einer Brustverkleinerung beachten?

Wir empfehlen vor einer Brustverkleinerung eine Ultraschalluntersuchung durchführen zu lassen, gegebenenfalls auch eine Mammographie der Brust. Rund zwei Wochen vor der Operation sollten blutverdünnende Medikamente abgesetzt werden. Entzündungen im Bereich der Unterbrustfalte sollten vor dem Eingriff weitestgehend abgeklungen sein.

  1. Wie schmerzhaft ist die OP?

Starke Schmerzen sind nach der Operation selten. Die Patientinnen erhalten nach der Operation bis zur Entlassung im Krankenhaus regelmäßig schmerzstillende Medikamente nach einem leitliniengerechten Schema. Nach der Entlassung werden nur bei Bedarf Schmerzmittel eingenommen.

  1. Was muss ich nach einer Brustverkleinerung beachten?

Eine Brustverkleinerung ist ein chirurgischer Eingriff und die Wunden brauchen ausreichend Zeit zum Heilen. Körperliche Belastungen sollten daher für rund sechs Wochen so gut es geht reduziert werden. Während dieser Zeit ist es besonders wichtig, dass die Patientinnen einen gut sitzenden Kompressions-BH tragen. Erfahrungsgemäß ist mit einem Arbeitsausfall von zwei Wochen zu rechnen, aber das kann individuell unterschiedlich sein. Im Liegen sollte der Oberkörper für die ersten zwei Wochen nach der Operation leicht hochgelagert sein. Schlafen auf der Seite ist erst nach 10 Tagen erlaubt und auf dem Bauch sollte man erst nach drei Wochen schlafen. Sport sollte erst nach sechs Wochen langsam wieder begonnen werden. Außerdem dürfen die Patientinnen in den ersten sechs Wochen nach der Operation nicht in die Sauna und auch nicht schwimmen.

  1. Wie lange muss ich im Krankenhaus bleiben?

In der Regel bleiben die Patientinnen für zwei bis drei Tage im Krankenhaus. Je nach Brustgröße kann aber auch eine kürze Aufenthaltsdauer ausreichend sein, dies hängt ganz von der individuellen Ausgangssituation ab.

  1. Wann werden die Nähte entfernt?

Die Hautnähte müssen nicht entfernt werden, da selbstauflösendes Nahtmaterial verwendet wird.

  1. Bleiben Narben nach der Operation zurück?

Wie nach jeder Operation, bleiben auch bei diesem Eingriff Narben zurück. Die Narbenbildung ist von Patientin zu Patientin unterschiedlich. In den ersten sechs Monaten nach dem Eingriff können die Narben gerötet sein. In der Regel verblassen diese aber mit der Zeit und das Narbenbild wird immer unauffälliger. Wir operieren meistens mit einer sogenannten T- Schnittführung, die auch als Ankerschnitt bezeichnet wird. Wir setzen dabei einen feinen Schnitt um die Brustwarze, welche dadurch auch verkleinert wird, sowie einen dazu senkrechten Schnitt. Zudem ist ein kleiner unauffälliger Schnitt in der Unterbrustfalte notwendig.

  1. Wie lange muss ich die Kompressionswäsche / Stütz-BH tragen?

Wir empfehlen unseren Patientinnen für die ersten sechs Wochen nach der Operation einen gut sitzenden Kompressions-BH zu tragen. Danach können die Patientinnen wieder ganz normale Unterwäsche tragen.

  1. Kann ich nach einer Brustverkleinerung noch stillen?

Das ist eine sehr häufig gestellte Frage. Bei der von uns angewendeten Technik bleibt die Stillfähigkeit aber in der Regel erhalten. Aufklären müssen wir trotzdem die Patientinnen über einen Verlust der Stillfähigkeit.

  1. Werden die Kosten einer Brustverkleinerung von der Krankenkasse übernommen?

Die Patientinnen stellen sich bei uns zunächst in der Sprechstunde vor. Dabei wird entschieden, ob wir ein Attest zur Vorlage bei der Krankenkasse erstellen können. Ausschlaggebend dafür ist das Gewicht des zu entfernenden Gewebes. Weitere Faktoren, die eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse begünstigen, sind beispielsweise langjährige orthopädische Behandlungen wegen Rückenschmerzen. Hierfür sind Nachweise orthopädischer Behandlungen oder entsprechende Atteste hilfreich. Auch Entzündungen in der Unterbrustfalte, die von einem Hautarzt bestätigt werden, können die Chancen auf Kostenübernahme erhöhen. Zudem kann eine Fotodokumentation einen positiven Entscheid der Krankenkasse begünstigen. Meistens ist die Entscheidung der Krankenkasse eine Einzelfallentscheidung. Die Patientin wird zu einer Untersuchung und einem ausführlichen Gespräch von der Krankenkasse eingeladen und anschließend entscheidet der Arzt beim medizinischen Dienst der Krankenkassen, ob eine Kostenübernahme erfolgt.

Auch unter:

https://www.mooci.at/blog/10-fragen-zur-brustverkleinerung/